Kleingewerbe mit Aufenthaltstitel: Was Sie wissen müssen

Sie sind aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland gekommen und möchten hier ein Kleingewerbe gründen? Dann müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen, um eine Erlaubnis für Ihre selbstständige Tätigkeit zu bekommen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Aufenthaltstitel Ihnen die Möglichkeit bieten, ein Kleingewerbe anzumelden, welche Unterlagen Sie dafür brauchen und welche Besonderheiten Sie beachten sollten.

Inhaltsverzeichnis

Welche Aufenthaltstitel erlauben eine selbstständige Tätigkeit?

Nicht jeder Aufenthaltstitel, den Sie als Nicht-EU-Bürger:in in Deutschland erhalten können, erlaubt Ihnen, sich selbstständig zu machen. Die meisten Aufenthaltstitel sind an bestimmte Aufenthaltszwecke gebunden, wie etwa ein Studium, eine Erwerbstätigkeit oder eine Familienzusammenführung. Wenn Sie einen solchen Aufenthaltstitel haben, müssen Sie bei der Ausländerbehörde eine Erlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit beantragen. Die Ausländerbehörde wird dann prüfen, ob Ihre geplante Tätigkeit mit Ihrem Aufenthaltszweck vereinbar ist und ob Sie die berufs- oder gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen1.

Es gibt aber auch einige Aufenthaltstitel, die Ihnen von vornherein die Möglichkeit geben, ein Kleingewerbe zu gründen, ohne dass Sie eine zusätzliche Erlaubnis brauchen. Dazu gehören:

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Anmeldung eines Kleingewerbes?

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel haben, der Ihnen die selbstständige Tätigkeit erlaubt, müssen Sie Ihr Kleingewerbe bei dem Gewerbeamt anmelden, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Dafür brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Ihren gültigen Pass mit Ihrem Aufenthaltstitel
  • Eine Meldebescheinigung, die bestätigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind
  • Eine Bescheinigung über die Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
  • Eine Bescheinigung über die Anmeldung Ihrer Tätigkeit bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK), je nachdem, welcher Berufsgruppe Sie angehören
  • Eine Bescheinigung über die Anmeldung Ihrer Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft, die für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist
  • Eine Bescheinigung über die Anmeldung Ihrer Tätigkeit bei der Krankenkasse, bei der Sie versichert sind
  • Gegebenenfalls weitere Nachweise, die für Ihre Tätigkeit erforderlich sind, wie zum Beispiel eine Erlaubnis, eine Genehmigung oder eine Qualifikation

Die Anmeldung Ihres Kleingewerbes kostet in der Regel zwischen 10 und 40 Euro, je nach Gemeinde. Sie erhalten dann eine Gewerbeanmeldung, die Sie als Nachweis für Ihre selbstständige Tätigkeit verwenden können.

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Welche Besonderheiten sollten Sie beachten?

Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger:in ein Kleingewerbe in Deutschland gründen, sollten Sie einige Besonderheiten beachten, die sich auf Ihre Steuern, Ihre Sozialversicherung und Ihre Aufenthaltserlaubnis auswirken können. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie im Auge behalten sollten:

  • Als Kleingewerbetreibende:r müssen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird. Sie dürfen dann aber auch keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und müssen darauf hinweisen, dass Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz anwenden5.
  • Als Kleingewerbetreibende:r müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, in der Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit angeben. Sie müssen dann Einkommensteuer auf Ihren Gewinn zahlen, der sich aus der Differenz zwischen Ihren Einnahmen und Ausgaben ergibt. Der Steuersatz hängt von der Höhe Ihres Gewinns und Ihrem persönlichen Steuersatz ab6.
  • Als Kleingewerbetreibende:r müssen Sie keine Gewerbesteuer an die Gemeinde zahlen, wenn Ihr Gewerbeertrag im Jahr nicht mehr als 24.500 Euro beträgt. Wenn Ihr Gewerbeertrag darüber liegt, müssen Sie Gewerbesteuer zahlen, die sich aus Ihrem Gewerbeertrag und dem Hebesatz der Gemeinde berechnet. Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde und liegt in der Regel zwischen 200 und 500 Prozent.
  • Als Kleingewerbetreibende:r müssen Sie sich selbst um Ihre Sozialversicherung kümmern. Das bedeutet, dass Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern müssen, eine private Rentenversicherung abschließen müssen und gegebenenfalls eine freiwillige Arbeitslosenversicherung beantragen können. Die Beiträge für die Sozialversicherung hängen von Ihrem Einkommen und Ihrem Versicherungsstatus ab.
  • Als Kleingewerbetreibende:r müssen Sie darauf achten, dass Sie Ihren Lebensunterhalt aus Ihrer Tätigkeit sichern können. Das bedeutet, dass Sie genug Einkommen erzielen müssen, um Ihre Lebenshaltungskosten und Ihre Sozialversicherungsbeiträge zu decken. Wenn Sie dies nicht schaffen, kann dies negative Auswirkungen auf Ihre Aufenthaltserlaubnis haben. Die Ausländerbehörde kann dann prüfen, ob Sie noch die Voraussetzungen für Ihre selbstständige Tätigkeit erfüllen oder ob Sie Ihren Aufenthaltszweck wechseln müssen.

Fazit

Ein Kleingewerbe mit Aufenthaltstitel zu gründen ist möglich, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen einen Aufenthaltstitel haben, der Ihnen die selbstständige Tätigkeit erlaubt, Ihr Kleingewerbe bei den zuständigen Behörden anmelden und Ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Außerdem müssen Sie darauf achten, dass Sie Ihren Lebensunterhalt aus Ihrer Tätigkeit sichern können, um Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht zu gefährden. Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie als Nicht-EU-Bürger:in erfolgreich ein Kleingewerbe in Deutschland führen.